Erst nach all dem will der Geschädigte gemäss seinen Erstaussagen einen Schlag, glaublich einen Faustschlag, an das rechte Jochbein erhalten haben. Er habe versucht, dem Beschuldigten das Messer aus den Fingern zu nehmen. Er sei vom Beschuldigten geschubst worden und zunächst gegen den Briefkasten, dann auf den Zaun des Nachbarn geprallt. Erneut habe er dem Beschuldigten gesagt, dieser solle das Messer weglegen. Als er (der Geschädigte) am Boden gelegen habe, habe der Beschuldigte mit der Hand, in welcher er das Messer gehalten habe, in sein Gesicht geschlagen. Vermutlich habe der Beschuldigte ihn [in diesem Zeitpunkt] mit dem Messergriff erwischt (pag. 45 f. Z. 103 ff.).