9. Beweismittel und –würdigung 9.1 Beweismittel Es wird auf die zutreffende Darstellung der objektiven und subjektiven Beweismittel durch die Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.2.2. bis 2.8. ihrer Erwägungen). Soweit sich Ergänzungen oder Präzisierungen aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der Beweiswürdigung. 9.2 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Auch hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. II.1. ihrer Erwägungen) verwiesen werden.