Ein Schlag mit der Faust (mit dem Messer in der Hand) wäre nicht kontrollierbar gewesen und hätte das Risiko einer Verletzung des Geschädigten mit der Klinge mit sich gebracht. Da die beiden Kontrahenten so nahe beieinander gestanden seien, habe der Schlag auch nur gegen das Gesicht des Geschädigten und nicht gegen eine andere Körperpartie erfolgen können. In dieser hektischen und stressigen Situation ha-