Es habe sich nicht um einen Kampf zwischen David und Goliath, sondern um eine Auseinandersetzung zwischen physisch etwa gleich gebauten Kontrahenten gehandelt. Daran ändere nichts, dass der Beschuldigte sich dem Geschädigten bei einer Konfrontation ohne Waffen physisch überlegen gefühlt habe. Es sei dem Beschuldigten nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen, das Messer einfach wegzuwerfen, da der Geschädigte dieses wieder hätte behändigen können. Mit seiner linken Hand habe der Beschuldigte den Geschädigten abwehren bzw. auf Distanz halten müssen. Er sei körperlich extrem eingeschränkt gewesen.