4 welcher er das Messer hielt, einen Schlag gegen das Gesicht verpasste, wodurch der Geschädigte eine Quetsch-Risswunde am Kinn erlitt. In tatsächlicher Hinsicht umstritten ist hingegen der genaue Ablauf der Auseinandersetzung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht, insbesondere mit Blick auf ein mögliches und dem Beschuldigten zumutbares Alternativverhalten nach erfolgter Behändigung des Messers, sowie die dem Schlag zugrunde liegenden Beweggründe und Emotionen beim Beschuldigten.