Als der Beschuldigte am 22. Januar 2015 aus der Wohnung des Geschädigten ausziehen wollte, verlangte dieser vom Beschuldigten die Unterzeichnung einer Schuldanerkennung bzw. einer schriftlichen «Mietzinsvereinbarung» (pag. 102) über die Höhe von dessen Mietzinsanteil. Der Beschuldigte weigerte sich jedoch, das Dokument zu unterschreiben. Unbestritten ist weiter, dass der Geschädigte in der Folge ein mitgeführtes Outdoormesser zückte und dieses mit der Klinge nach vorne gegen den Beschuldigten hielt, um letzteren so dazu zu bringen, die vorbereitete «Mietzinsvereinbarung» doch noch zu unterschreiben.