7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es am 22. Januar 2015 an der F.________Strasse in Wilderswil zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten kam. Hintergrund dieser Auseinandersetzung waren angebliche Mietzinsschulden des Beschuldigten, welcher seit November 2014 mit dem Geschädigten in einer Wohngemeinschaft gelebt hatte. Als der Beschuldigte am 22. Januar 2015 aus der Wohnung des Geschädigten ausziehen wollte, verlangte dieser vom Beschuldigten die Unterzeichnung einer Schuldanerkennung bzw. einer schriftlichen «Mietzinsvereinbarung» (pag.