4. Anträge der Parteien Beide Parteien beantragen die Feststellung der Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils, soweit das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt, dieser der Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und zu einer Übertretungsbusse verurteilt sowie verfügt wurde, dass die sichergestellten Strickhandschuhe nach Eintritt der Rechtskraft dem Beschuldigten zurückzugeben sind. Während der Beschuldigte im Übrigen die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils (Freispruch mit entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen und den weiteren Folgen) verlangt (pag.