Verfahrenskosten von CHF 200.00. In Bezug auf weitere angeblich vor dem 15. Juni 2013 begangene Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz stellte das Regionalgericht das Verfahren gegen den Beschuldigten infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein.