Die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 2‘995.30 wurden dem Kanton Bern auferlegt und die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten auf CHF 4‘070.00 bestimmt. Hingegen sprach das Regionalgericht den Beschuldigten wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 15. Juni 2013 bis zum 22. Januar 2015 in Wilderswil und anderswo, schuldig, verurteilte ihn unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und auferlegte ihm [anteilsmässige] Verfahrenskosten von CHF 200.00.