1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. Juni 2016 (pag. 181 ff.) sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 22. Januar 2015 in Wilderswil, frei. Die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 2‘995.30 wurden dem Kanton Bern auferlegt und die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten auf CHF 4‘070.00 bestimmt.