43 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 15.6.2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, angeblich begangen in der Zeit vom 1.10.2014 bis zum 11.2.2015 in M.________ und N.________ (Ziff. 3 AKS); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.