20. DNA und übrige erkennungsdienstlich Daten Beim Beschuldigten wurde ein DNA-Profil erstellt und biometrisch erkennungsdienstliche Daten angelegt (pag. 641 f.). Beim Vollzug einer Freiheitsstrafe löscht das Bundesamt das DNA-Profil 20 Jahre nach der Entlassung aus der Freiheitsstrafe. Dementsprechend ist die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr.