Der Beschuldigte befindet sich aktuell in Haft und erzielte zuvor kein geregeltes, legales Einkommen. Er hat keine Ersparnisse und hat für seine sechsköpfige Familie zu sorgen. Entsprechend erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (vgl. pag. 973, S. 26 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung) einen Tagessatz in der Höhe von CHF 30.00 als angemessen. Eine Erhöhung des Tagessatzes wäre zudem wegen des Verbots der reformatio in peius auch gar nicht möglich.