39 15.6 Konkrete Strafe Nach dem Gesagten resultiert eine Geldstrafe von total 220 Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte befindet sich aktuell in Haft und erzielte zuvor kein geregeltes, legales Einkommen.