und Lohnabrechnungen bzw. ein Lohnausweis erstellt (pag. 489 ff.). Der Beschuldigte bestätigte zu Handen der Einwohnergemeinde zudem die Beschäftigung von C.________ (pag. 507). C.________ führte allerdings aus, der Beschuldigte habe sich nie um die Angelegenheiten gekümmert (pag. 236, Z. 60 f.). Ausserordentliche Aufwendungen oder ein direkter Kontakt zwischen dem Beschuldigten und den Behörden fanden nicht statt bzw. sind nicht dokumentiert. Der Beschuldigte musste weder besonders raffiniert vorgehen, noch war eine vorgängige Planung notwendig. Durch die Verwandtschaft mit C.___