Im Gegenteil, er erweiterte seine deliktische Tätigkeit immer mehr, bis sie vorliegend schliesslich zu einer qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG führte. Zwischenzeitlich wurde er mit Urteil des Kantonsgerichts Freiburg vom 28.11.2016 nochmals wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Im Rahmen des Strafverfahrens des Kantons Freiburg erfolgte am 23.11.2011 eine Hausdurchsuchung (vgl. pag. 739).