Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt (vgl. Akten FR, pag. 1035 f.). Die Verurteilung zu einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz des Strafgerichts des Sensebezirks vom 26.5.2015 wurde durch das Kantonsgericht wegen Verletzung des Anklageprinzips aufgehoben (vgl. Akten FR, pag. 1048 ff.). Von den drei eingetragenen Vorstrafen des Beschuldigten betreffen zwei Widerhandlungen gegen das BetmG, die beide im Zusammenhang mit Cannabis standen (vgl. pag.