Am 30.05.2007 erfolgte eine Verurteilung des Untersuchungsrichteramtes II Emmental-Oberaargau wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 30.00. Der Gerichtskreis VI Signau-Trachselwald verurteilte den Beschuldigten am 20.05.2008 wegen Vergehen gegen das BetmG, Fahrens ohne Führerausweis trotz Entzug, Übertretung der Verkehrsregelnverordnung und Übertretung der National- strassenabgabe-Verordnung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 500.00. Am 02.12.2011 erfolgte schliesslich