Der Strafregisterauszug zeigt diverse Vorstrafen des Beschuldigten. So wurde er am 12.07.2006 vom Gerichtskreis VI Signau-Trachselwald wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer Busse von CHF 1'500.00 verurteilt. Am 30.05.2007 erfolgte eine Verurteilung des Untersuchungsrichteramtes II Emmental-Oberaargau wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF