35 14.3 Täterkomponenten Die Vorinstanz führte zu den Täterkomponenten Folgendes aus (pag. 971 f., S. 24 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): 3.4.1. Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte wurde am ________ geboren. Er wuchs mit seinen vier Geschwistern in U.________ auf. Nach seiner Schulzeit absolvierte er eine Lehre als Müller in U.________. Anschliessend liess er sich in V.________ zum Maurer ausbilden. Auf diesem Beruf arbeitete der Beschuldigte offenbar einige Jahre (pag. 205).