Für die objektive Tatschwere wurde eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten ausgesprochen. Eine Reduktion auf 20 Monate erfolgte einzig aufgrund des umfassenden Geständnisses des Beschuldigten, welches die Ermittlungen weitreichend unterstützte (Entdeckung weiterer Hanfindooranlagen). Im Unterschied zum vorliegenden Fall lag keine Mehrfachqualifikation vor. Ferner war die geerntete Menge Hanfblüten und die Grösse der Indooranlagen im Vergleich zum vorliegenden Fall erheblich geringer.