dingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Neben dem Verkauf von rund 960 Hanfstecklingen war der Anbau, der Verkauf und das in Verkehr bringen von ca. 48.5 kg Hanfblüten zu beurteilen. Der Beschuldigte betrieb vier Hanfindooranlagen (à jeweils 90 bis maximal 200 Pflanzen) und erntete daraus insgesamt 48.5 kg Hanfblüten. Der Umsatz während mehrerer Jahre belief sich auf insgesamt ca. CHF 275‘100.00. Für die objektive Tatschwere wurde eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten ausgesprochen.