Das Gesamt-Tatverschulden ist – im Verhältnis zum sehr weiten Strafrahmen von einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe – als noch leicht zu bezeichnen und führt zu einer Einsatzstrafe im unteren Drittel des Strafrahmens, welches bis rund 6 Jahre oder 72 Monaten Freiheitsstrafe reicht. Eine Einsatzstrafe von 30 Monaten, wie von der Vorinstanz festgesetzt, liegt im Bereich von 1/8 des Strafrahmens und erscheint unter den vorliegenden Tatumständen, insbesondere der Mehrfachqualifikation und der Drogenmenge, angemessen.