483; 486), zuhanden der Behörden Lohnausweise und -abrechnungen erstellt (pag. 489 ff.), ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsdienst des Kantons Bern gestellt (pag. 492) und im Rahmen des Briefwechsels mit dem Migrationsdienst verschiedene Formulare ausgefüllt (pag. 500 ff.). Daher sei eine Geldstrafe von lediglich 150 Strafeinheiten angemessen (pag. 1124).