Als weiteres Element kommt hinzu, dass der Beschuldige bezweckte, mit dem Betrieb der Indooranlage und dem daraus resultierenden Verkaufserlös einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Finanzierung der recht hohen Lebenshaltungskosten seiner sechsköpfigen Familie zu erzielen. Gemäss Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 1.9.2013 bis zum 11.2.2015 6 Ernten à insgesamt 120‘000 Gramm bzw. 120 kg Marihuanablüten erlangen konnte. Durch die Ernten hätte der Beschuldigte im Grosshandel einen Umsatz von rund CHF 780‘000.00 erzielen können. Der grosse Umsatz bzw. der erhebliche Gewinn muss allerdings effektiv erzielt, d.h. realisiert worden sein.