Zudem habe sein Schwager vermutet, dass noch weitere Anlagen geplant gewesen seien. Es sei von einer gewerbsmässigen Deliktsbegehung auszugehen (pag. 1102). 11.2 Theoretische Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zur rechtlichen Würdigung von Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 des BetmG kann vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 962 ff., S. 15 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). 11.3 Subsumtion unter den Grundtatbestand von Art.