Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet, der Beschuldigte habe einen beträchtlichen Teil seines Lebensunterhalts mit dem Verkauf von Cannabis finanziert. So sei auch dem Strafregisterauszug zu entnehmen, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit schon mehrfach mit Betäubungsmittelhandel zu tun gehabt habe. Auch in Österreich sei bereits gegen ihn und seinen Schwager ermittelt worden. Die Anlage in O.________ sei äusserst professionell aufgebaut und darauf ausgerichtet gewesen, einen erheblichen Ertrag zu generieren. Zudem habe sein Schwager vermutet, dass noch weitere Anlagen geplant gewesen seien.