1.3. der Anklageschrift (pag. 803.3) – von folgendem Beweisergebnis aus: Der Beschuldigte verkaufte in der Zeit vom 1.9.2013 bis zum 11.2.2015 an D.________ und evtl. weitere Abnehmer eine unbekannte Menge Marihuanablüten. 26 Dabei erwirtschaftete der Beschuldigte einen Umsatz von mindestens CHF 100‘000.00 bzw. einen Ertrag von mindestens CHF 10‘000.00. III. Rechtliche Würdigung