Auf Vorhalt des Telefongesprächs vom 19.9.2014 (13.23 Uhr) führte D.________ aus, mit der Formulierung «Schweizer Schokolade» habe er «seine Dings, ähm seine Energydrinks» bestellt (pag. 380, Frage 84). Zudem behaupte D.________ bei diesem Gespräch insgesamt 10 Cageot, das heisst 240 einzelne Getränke, bestellt zu haben (pag. 381, Frage 86). Auf Vorhalt des Fotos, welches am 19.9.2014, um 16.51 Uhr aufgenommen wurde, führte er aus, der Beschuldigte sei halt schon unterwegs gewesen (pag. 381, Frage 87 ff.). Auf dem Foto ist der Beschuldigte zu sehen, wie er einen Papiersack in einer Hand trägt.