377 f., Frage 55 f.; pag. 384). Nach mehrmaligem Nachfragen gab er zu Protokoll, er habe am Telefon doch keine Kühlwagen bestellt, sondern erst am Abend, als der Beschuldigte bei ihm vorbeigekommen sei (pag. 378, Frage 60 f.). Der Beschuldigte habe an diesem Abend aber nichts geliefert (pag. 378, Frage 62). Auf Vorhalt eines Bildes des Beschuldigten vom 26.8.2014, um 17.10 Uhr (vgl. pag. 385), auf welchem der Beschuldigte eine Kartonkiste trägt, lachte D.________ und führte aus, er wisse es auch nicht mehr genau. Es sei einfach um die Getränke gegangen (pag. 378 f., Frage 67).