Der Beschuldigte führte aus, er habe nie mit Drogen gehandelt (pag. 205, Z. 35) und behauptete zu Beginn, nicht zu wissen, wer D.________ sei (pag. 211, Z. 301). Erst einige Fragen später gab der Beschuldigte zu, D.________ zu kennen. Er habe diesem Getränke verkauft. Er habe aber nur sehr wenig Kontakt mit ihm gehabt (pag. 211, Z. 330 ff.). D.________ behauptete anfänglich ebenfalls «A.________» nicht zu kennen (pag. 372, Frage 3). Erst auf nochmalige Frage gab er an, bei «A.________» handle es sich um den Beschuldigten. Er sei sein Getränkelieferant gewesen (pag. 372, Frage 4). Er habe den Beschuldigten zirka Juni/Juli 2013 im S._