21 Zeitpunkt noch floriert. In dubio müsse daher davon ausgegangen werden, der Beschuldigte habe den grössten Teil seiner Lebenshaltungskosten der Familie mit dem Umsatz der H.________ GmbH erzielt (pag. 1121). I.________ sei lediglich Zeugin vom Hörensagen. Das sei zu vage, um auf ihre Aussage abzustellen (pag. 1121 f.). 9.5 Würdigung durch die Kammer 9.5.1 Zur Geschäftsbeziehung zwischen dem Beschuldigten und D.________ Der Beschuldigte führte aus, er habe nie mit Drogen gehandelt (pag.