Es werde bezweifelt, dass der Beschuldigte die Lagerhalle untervermietet habe, zumal dies für ihn aufgrund der Indooranlage ein beträchtliches Risiko dargestellt hätte. Selbst im Falle einer effektiven Untervermietung, habe dieses Einkommen sicherlich nicht ausgereicht, um den gesamten Lebensunterhalt der Familie zu decken. Die Berechnung der Vorinstanz könne sogar zu grosszügig ausgefallen sein (pag.