___ nie zugegeben. Bei 396 telefonischen Kontakten, sei es erstaunlich, nur bei wenigen Nachrichten oder Gesprächen Codierungen wie «Schweizer Schokolade» oder «Mödeli Anke» zu gebrauchen. Die Aussagen von I.________ seien zwar belastend. Sie habe ausgesagt, D.________ habe vom Beschuldigten Gras bezogen. Sie habe aber nicht davon gesprochen, der Beschuldigte sei der einzige Lieferant von D.________ gewesen. Man könne daher klarerweise nicht von einem Umsatz von CHF 200‘000.00 oder einem Ertrag von CHF 20‘000.00 ausgehen (pag. 1083).