20 9.4 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt B.________ führt aus, der Beschuldigte habe einen beträchtlichen Teil der gemieteten Lagerhalle untervermietet und so einen Nebenverdienst von mehreren tausend Franken erwirtschaftet. Ferner sei die Indooranlage bloss eine Nebenbeschäftigung des Beschuldigten gewesen. Gemeinsam mit seiner Ehefrau habe er das Gärtnereiartikelgeschäft H.________ GmbH geführt. Dies sei allerdings nicht überprüft worden.