9.2 Vorbemerkungen zum Anklagegrundsatz 9.2.1 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt B.________ bringt vor, der erstinstanzliche Schuldspruch laute – entgegen den Angaben in der Anklageschrift – auf einen Umsatz von mindestens CHF 200‘000.00 und einen Ertrag von mindestens CHF 20‘000.00. Diese zu keinem Zeitpunkt angekündigte Erschwerung der Anklage verletze den Anklagegrundsatz. Auch die in der Anklageschrift verwendete Formulierung «mindestens» erlaube es dem Gericht nicht, einen beliebig höherliegenden Umsatz oder Ertrag anzunehmen, zumal der Umsatz auch einen erheblichen Einfluss auf die Strafzumessung habe (pag. 1081 f.).