9. Zu Ziff. II.1.3 des erstinstanzlichen Dispositivs (Verkauf und Abgabe von Marihuanablüten) 9.1 Vorwurf gemäss Ziff. 1.3 der Anklageschrift In Ziff. 1.3 der Anklageschrift vom 12.1.2015 wird dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt (pag. 803.3): 1. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mehrfach und qualifiziert (bandenmässig und gewerbsmässig)