Eine Bewilligung für den Anbau von THCreichem Hanf lag nicht vor. Der Beschuldigte generierte mit den zu seinen Gunsten getroffenen Annahmen einen Gesamtertrag von 120 kg betäubungsmittelfähigem Cannabis mit einem THC- Gehalt von rund 11%, was einem potentiellen Umsatz von CHF 780‘000.00 entspricht (6 Ernten, wovon 4 Ernten à 1‘200 Pflanzen und 2 Ernten à 600 Pflanzen zu jeweils 20 Gramm Marihuanablüten pro Pflanze).