Der Tatbeitrag des Beschuldigten lag hauptsächlich in der Finanzierung des Aufbaus, des Betriebs der Indooranlage (Bezahlung der Miete der Halle und des Stroms), dem Aufbau der Indooranlage, dem Beschaffen der Stecklinge und Samen sowie der Instruktion und Ferienvertretung von C.________. C.________ war für die Pflege der Pflanzen, die Ernte, das Rüsten und den Transport der gerüsteten Marihuanablüten an das Domizil des Beschuldigten zuständig. Eine Bewilligung für den Anbau von THCreichem Hanf lag nicht vor.