18 8.5 Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die obigen Ausführungen geht die Kammer von folgendem Beweisergebnis aus: Der Beschuldigte baute in der Zeit vom 1.9.2013 bis 11.2.2015 gemeinsam mit C.________ eine Indooranlage auf und betrieb diese. Der Tatbeitrag des Beschuldigten lag hauptsächlich in der Finanzierung des Aufbaus, des Betriebs der Indooranlage (Bezahlung der Miete der Halle und des Stroms), dem Aufbau der Indooranlage, dem Beschaffen der Stecklinge und Samen sowie der Instruktion und Ferienvertretung von C.________.