Der vom IRM für eine Indooranlage durchschnittliche Ertrag von 20 Gramm pro Pflanze erscheint daher angemessen. Zugunsten des Beschuldigten geht die Kammer vom günstigeren Grosshandelspreis aus (vgl. Berechnungstabelle der Kantonspolizei pag. 437; durchschnittlicher Grosshandelspreis CHF 6.50 pro Gramm).