Gestützt auf diese Aussagen geht die Kammer auch hier zu Gunsten des Beschuldigten von insgesamt 4 Ernten à 1‘200 Pflanzen und 2 Ernten à 600 Pflanzen aus. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) untersuchte am 20.4.2015 eine Hanfblüte von 6.1 Gramm Gewicht aus der Lagerhalle in O.________, auf den THC-Gehalt. Dieser betrug 11% (pag. 191 f.). Folglich handelte es sich eindeutig um THC-reiche, illegale Hanfpflanzen. Gemäss der vom IRM auf die Richtigkeit überprüften Berechnungstabelle ist pro Hanfpflanze von einem Ertrag von 20 Gramm Marihuana auszugehen (pag.