und der Beschuldigte waren geübte Hanfanbauer. Daher ist nicht von Anfangsschwierigkeiten auszugehen, zumal C.________ selber betonte, die erste Ernte sei eine der besten gewesen. Ferner züchteten sie die Mutterpflanzen selbst, womit sie nicht durchgehend auf den Markt angewiesen waren, um Stecklinge oder Samen zu kaufen. Es handelte sich um eine äusserst professionelle Anlage. Dennoch gab C.________ auch glaubhaft an, nicht jede Ernte sei gleich gut gewesen. Er habe zwei Mal die Hälfte vernichten müssen. Gestützt auf diese Aussagen geht die Kammer auch hier zu Gunsten des Beschuldigten von insgesamt 4 Ernten à 1‘200 Pflanzen und 2 Ernten à 600 Pflanzen aus.