In Bezug auf die angebauten Hanfpflanzen und die Ernten ist auf die glaubhaften, ausführlichen und konstanten Aussagen von C.________ abzustellen, der sich damit selbst enorm belastete und – trotz seiner Angst vor dem Beschuldigten und der S.________ (Gruppe) (pag. 236, Z. 93 f.; pag. 240, Z. 308; pag. 244, Z. 500 f.; pag. 247, Z. 70 ff.) – bereit war, Aussagen zu machen. C.________ führte aus, die Montage der Anlage habe rund zwei Wochen gedauert (pag. 238, Z. 214) und sie hätten im September 2013 damit begonnen (pag. 238, Z. 182 ff.; pag. 247, Z. 75). C.________ erklärte, der Wachstumszyklus bis zur Ernte würde rund zwei Monate betragen (pag. 238, Z. 168; pag. 239, Z. 248).