206, Z. 76 ff.). Auf diese Angaben kann jedoch nicht abgestellt werden. Denn die Ehefrau des Beschuldigten sprach lediglich von einem Maler als Untermieter, der die Miete nie bezahlt habe (pag. 349, Z. 158 ff.) und C.________ gab an, die Räume in der Lagerhalle hätten ausschliesslich der Cannabisgewinnung gedient (pag. 236, Z. 76 ff.). Bei der Hausdurchsuchung in O.________ wurden ferner keine Räume gefunden, welche nicht in den Zusammenhang mit der Indooranlage gebracht werden konnten (vgl. Liste Durchsuchung Erdgeschoss und Keller, pag. 460 ff.). Hinzu kamen die hohen Kosten für den Aufbau der Anlage.