249, Z. 126 ff.). In der Lagerhalle in O.________ wurden aufgehängte getrocknete und nicht in Fässern verschlossene Hanfpflanzen aufgefunden (pag. 262; pag. 184) und C.________ gab an, lediglich die Rüstabfälle bzw. die Stängel in die blauen Tonnen und Abfallsäcke getan zu haben (pag. 248, Z. 91 ff.; pag. 360, Z. 337 ff.). Gerade die Stängel wären für die Produktion von ätherischen Ölen ungeeignet gewesen, weil sie einen zu bitteren Geschmack aufweisen (vgl. Aussagen L.________, pag. 888, Z. 10 ff.). Der Beschuldigte behauptete, dass die Indooranlage zwar zu Beginn nicht rentierte, sie jedoch dann beim Weiterverkauf der gezüchteten Samen rentiert hätte (pag. 893, Z. 38 ff.).