273, Z. 170 ff.). Zudem existiert nach dem aktuellen Stand der Rechtslage eine für die Herstellung von ätherischen Ölen geeignete Sorte (Dioica 88), welche auch in der Schweiz angebaut werden darf (gestützt auf Anhang 6 Artikel 5 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen [SR 0.916.026.81] sind Hanfsorten, die in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind, auch in der Schweiz zugelassen [Art. 20 Bst. a und Art. 27 Abs. 1 Bst. c der Saat- und Pflanzgut-Verordnung des WBF, SR 916.151.1]; vgl. zudem Aussage L.________, pag. 890, Z. 23 ff.).