14 braucht zu haben (pag. 361, Z. 176 ff.). Die Aussage des Beschuldigten, aus getrockneten Pflanzen ergebe es das hochwertigere Öl (pag. 210, Z. 266 ff.), ist folglich offensichtlich falsch. Hätte der Beschuldigte effektiv qualitativ hochstehendes Öl produzieren wollen, hätte er dafür gesorgt, die Pflanzen frisch verarbeiten zu lassen – was sich in Anbetracht der Grösse der Anlage allerdings nicht rentiert hätte. Dies war dem Beschuldigten bewusst (pag.