887, Z. 27 ff.). Bereits aus diesen Angaben zeigt sich, dass die Indooranlage, mit rund 1‘200 Pflanzen zur Herstellung von ätherischen Hanfölen nicht hätte rentieren können, was L.________ nachvollziehbar bestätigte (pag. 889, Z. 5 ff.). L.________ erklärte ferner, bei den getrockneten Pflanzen seien die Aromastoffe nicht mehr so stark, daher sei die Qualität von ätherischen Ölen aus getrockneten Hanfpflanzen geringer (pag. 887, Z. 35 ff.). Dies bestätigte sinngemäss auch K.________, der angab, aufgrund der schlechten Qualität beim Hanföl des Beschuldigten 8% mehr Essenz ge-